Inkasso
Das Inkasso ist ein Teil des professionellen Forderungsmanagements. Der Begriff selbst entstammt der Betriebswirtschaftslehre und umschreibt das Einziehen von Forderungen. Meist werden damit spezialisierte Inkassounternehmen beauftragt. Die Tätigkeit des gewerbsmäßigen Einziehens von Forderungen ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubnispflichtig. In der wirtschaftlichen Praxis werden vier Formen des Inkasso voneinander abgegrenzt:
- Einziehung im Auftrag
Hier agiert das Inkassounternehmen im Namen und im Auftrag des Gläubigers einer Forderung, der hier auch als Auftraggeber in Erscheinung tritt. Das Einziehen offener Forderungen wird dementsprechend mit einem klaren Auftrag in die Wege geleitet, wobei immer ausdrücklich im Namen des Auftraggebers gehandelt wird. Zu diesem Zweck übergibt der Gläubiger die relevanten Daten des Schuldners an das Inkassounternehmen, welches dann direkt mit dem Schuldner einer Forderung (Debitor) in Kontakt tritt. Die Zahlungen offener Forderungen erfolgen in aller Regel direkt zu Gunsten des Gläubigers.
- Einziehungsermächtigung
Die Einziehungsermächtigung geht über die Einziehung im Auftrag hinaus. Hier wird das Inkassounternehmen vom Gläubiger ermächtigt, offene Forderungen im eigenen Namen des Inkassounternehmens einzuziehen. Dementsprechend werden Zahlungen hier auch zunächst zugunsten des Inkassoleisters getätigt. Dieser rechnet dann die Forderungen mit dem Auftraggeber ab. Für die Gläubiger bedeutet dies einen geringeren Aufwand, für den Schuldner einen größeren Druck durch das Inkassounternehmen.
- Inkassozession
Die Inkassozession umschreibt die Abtretung einer Forderung an das Inkassounternehmen zum Zwecke der Einziehung der offenen Forderung. Damit wird das Inkassounternehmen zum rechtlichen, nicht aber zum wirtschaftlichen Eigentümer einer Forderung. Das bietet dem Inkassounternehmen einen größeren Handlungsspielraum beim Eintreiben der Forderungen. Der Gläubiger der offenen Forderung tritt jetzt selbst kaum noch in Erscheinung. Das Inkassounternehmen rechnet den Einzug der Forderungen direkt mit dem Gläubiger ab.
- Vollabtretung
Die Vollabtretung einer offenen Forderung stellt seitens des Gläubigers keinen Verzicht auf die Forderung dar. Vielmehr wird diese dem Inkassounternehmen zu einem vereinbarten Preis verkauft. Damit wird das Inkassounternehmen rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer einer Forderung. Wie damit verfahren wird, bleibt dem Inkassodienstleister überlassen. Beispielsweise kann eine Forderung in Vollabtretung auch weiterverkauft werden. Im Rahmen der Vollabtretung wird der Debitor direkt zum Schuldner gegenüber dem Inkassounternehmen, das jetzt Besitzer der Forderung ist.
Arten des Inkasso
In der Inkassopraxis haben sich verschiedene Arten des Inkasso etabliert, die sich jeweils auf die bestimmte Art und Weise der Einziehung von Forderungen beziehen.
Das Dokumenteninkasso ist eine Form der Zahlungsabwicklung im Geschäftsverkehr im Außenhandel. Hier werden Zahlungsabwicklung und Zahlungssicherung durch Dokumente im Austausch gegen Wechsel über den Weg der Kreditinstitute überwacht. Das Einfache Inkasso beinhaltet den Forderungsausgleich mittels Zahlungspapieren und Wechseln und findet in aller Regel nur zwischen Unternehmen beim geldfreien Zahlungsverkehr statt (Ware gegen Ware - Ware gegen Dienstleistung usw.).
Das Überwachungsinkasso stellt eine spezielle Form der Forderungsüberwachung dar. Hier werden alle Prozesse überwacht, die mit dem Einziehen oder Aufrechterhalten derzeit uneinbringlicher Forderungen zusammenhängen. Damit wird beispielsweise vermieden, dass Forderungsausfälle durch Verjährung einer Forderung entstehen.
Die fraglos häufigste Art des Inkasso ist das Forderungsinkasso. Hier werden überfällige Forderungen von Schuldnern eingetrieben. Die spezielle Form dieses Eintreibens richtet sich nach der rechtlichen Ausstattung der Forderung. Sie kann als Einziehung im Auftrag, als Einziehungsermächtigung, als Inkassozession oder auch als Vollabtretung ausgestaltet sein.
Kosten des Inkasso
Die Kosten des Inkasso sind gesetzlich nicht geregelt. Für den Schuldner bedeutet die Forderungseinziehung durch ein Inkassounternehmen in aller Regel eine höhere finanzielle Belastung. Gebühren und Auslagen des Inkassodienstleisters sind über die eigentliche Forderung hinaus zu erstatten. Die meisten Inkassounternehmen orientieren sich bei der Festlegung von Gebühren an den Gebührensätzen der Anwälte.